Garantiebedingungen

Standardgarantie – Sie erhalten für Neugeräte folgende Garantieleistungen:

  • 12 Monate Vollgarantie (der Hersteller trägt sämtliche Kosten)
  • 24 Monate Teilegarantie auf Rahmen (der Kunde trägt Arbeits- und Fahrtkosten)

Die Garantieleistungen setzen eine ordnungsgemässe Wartung voraus. Die Herstellervorgabe des Wartungsintervalls beträgt 12 Monate. proxomed bietet einen entsprechenden Wartungsvertrag an.

Mit Abschluss des Wartungsvertrages erhält der Kunde 24 Monate Vollgarantie (bei Abschluss eines Wartungsvertrages innerhalb der ersten 4 Wochen nach Gerätelieferung).

Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus einer unsachgemässen Verwendung oder natürlichen Abnutzung entstanden sind. Der sachgemässe Gebrauch ist in der Gebrauchsanweisung definiert und wird für medizintechnische Geräte bei der technischen und fachlichen Einweisung vermittelt. Die Nachweispflicht des sachgemässen Gebrauchs liegt beim Kunden.

Keine Gewähr wird insbesondere für natürliche Abnutzung übernommen. Verschleissteile sind nicht Bestandteil dieser Garantiebedingungen.

Die oben beschriebenen Garantiebedingungen finden für Gebrauchtgeräte keine Gültigkeit. Die Geräte werden wie besichtigt ohne Anspruch auf Gewährleistung gekauft.

Zusatzbedingungen Medizinprodukte:
Gemäss §4 der MPBetreibV ist der Kunde bzw. der Betreiber zur Wartung der Geräte verpflichtet. Der Wartungsrhythmus ist im Medizinproduktebuch festgelegt und beträgt für Medizinprodukte der proxomed 12 Monate.

Die apparativen Einrichtungen haben zur Qualitätssicherung den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Medizinprodukte Durchführungsgesetz und medizinische Betreiberverordnung §4) durch durchzuführende sicherheitstechnische Kontrollen (STK) inklusive hiermit verbundenen messtechnischen Kontrollen (MTK), sowie evtl. erforderlichen Kalibrierungen in regelmässigen Abständen zu entsprechen.

Mit Abschluss eines Wartungsvertrages bei proxomed werden diese gesetzlichen Auflagen erfüllt. proxomed führt die Arbeiten in den vom Gesetzgeber und Hersteller vorgegebenen Intervallen durch.

Definition von "Gewährleistung" bei Wikipedia

Stand: 01. Oktober 2014