Supportbedingungen

Stand: 01.01.2026

1. Geltungsbereich, Rangfolge

Diese Supportbedingungen regeln die Bereitstellung und Inanspruchnahme der Leistungen Hotline‑Support und Software‑Wartung ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen.

Ergänzend gelten die AGB der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG; entgegenstehende Bedingungen des Anwenders werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil.

Bei Widersprüchen zwischen diesen Supportbedingungen und den AGB gehen diese Supportbedingungen als speziellere Regelung vor; im Übrigen gelten die AGB ergänzend.

2. Vertragsgegenstand, unterstützte Produkte und Versionen

Der Support (Hotline und Software‑Wartung) wird nur für Standardversionen der im Vertrag benannten Softwareprodukte der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG erbracht, sofern diese unverändert und in der empfohlenen Konfiguration/Systemumgebung in der vereinbarten Betriebsstätte genutzt werden. Produkte Dritter sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung, auch wenn sie zusammen mit Produkten der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG ausgeliefert wurden.

Unterstützt werden die jeweils zuletzt zur allgemeinen Vermarktung freigegebene Version und deren unmittelbare Vorgängerversion; Vorgängerversionen werden mindestens sechs Monate nach Erscheinen der Nachfolgeversion unterstützt. Der Anwender ist verpflichtet, stets die aktuelle Version der unterstützten Produkte einzusetzen.

3. Leistungsumfang Software‑Wartung (Baseline)

Updates: Die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG stellt die allgemein freigegebenen Änderungen (Updates) des jeweils aktuellen Wartungsstandes bereit; die Bereitstellung erfolgt online oder auf Datenträger per Post. Der Anwender ruft bereitgestellte Leistungen/Programmteile über die hierfür vorgesehenen Abrufstellen selbstständig ab.

Upgrades: Die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG stellt während der Vertragslaufzeit Upgrades (technische Weiterentwicklungen/funktionale Erweiterungen ohne Änderung der wesentlichen programmtechnischen Grundlagen) gegen gesonderte Vergütung zur Verfügung; die Versionierung bleibt erkennbar, der Programmname bleibt unverändert.

Fehlerannahme/-beseitigung: Die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG nimmt Fehlermeldungen entgegen und behebt Fehler im Rahmen des Update‑Services oder durch allgemein freigegebene Informationen/Service Packs. Die inhaltliche Ausgestaltung von Upgrades/Updates/Service Packs erfolgt nach Ermessen der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG; ein Anspruch auf Aufnahme zusätzlicher Funktionalitäten besteht nicht. Soweit zumutbar, erfolgt die Fehlerbehebung im Rahmen des nächsten regulären Updates.

4. Leistungsumfang Hotline‑Support (Baseline)

Die Hotline beantwortet während der allgemeinen Geschäftszeiten der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG über die benannten Kommunikationswege fallbezogene Fragen zur Anwendung der unterstützten Produkte, Dokumentation, Programmablauf und Nutzung in der mitgeteilten Konfiguration/Systemumgebung. Die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG teilt die aktuellen Geschäftszeiten auf Anfrage mit.

Ziel der Hotline ist die Befähigung zur sachgerechten Durchführung einzelner Anwendungsfälle sowie zur Selbstbehebung/Umgehung von Problemen; eine konkrete Problemlösung wird nicht geschuldet. Die Hotline ist kein Ersatz für Schulung/Einweisung und kann nur von entsprechend qualifizierten und im Umgang mit Produkten und Systemumgebung erfahrenen Mitarbeitern des Anwenders in Anspruch genommen werden.

5. Nicht geschuldete Leistungen (Abgrenzung)

Nicht Gegenstand der Supportbedingungen sind insbesondere Schulungen, Einweisungen, Software‑Installationen, individuelle Formular‑/Funktionsanpassungen, Überprüfung von Datensicherungen sowie Vor‑Ort‑Support und IT‑Integration.

Solche Leistungen erbringt die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG – nach Verfügbarkeit – nur gegen gesonderte Vergütung nach allgemeiner Preisliste und ggf. gemäß den in den AGB geregelten Servicevarianten (Lieferung/Montage/Inbetriebnahme/IT‑Integration/Einweisung).

6. Mitwirkungspflichten des Anwenders

Ansprechpartner: Der Anwender benennt einen im Umgang mit den unterstützten Produkten geschulten, qualifizierten Ansprechpartner samt Stellvertretung, der Anweisungen/Änderungen/Lösungsschritte umsetzen kann.

Aktueller Versionsstand: Der Anwender setzt stets die aktuelle Version der unterstützten Produkte ein.

Systemumgebung/Technik: Der Anwender stellt die notwendige technische Einsatzumgebung auf eigene Kosten bereit und funktionsfähig; zur Fehlerminimierung sollte die technische Einrichtung über die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG beschafft werden. Er hält die Infrastruktur für Datenfernübertragung (Telefon, Fax, E‑Mail, Internet) funktionsfähig.

Fehlerdokumentation: Der Anwender beschreibt Fehlersymptome, eingesetzten Programmstand, Hardware‑/Systemumgebung und ggf. Drittsoftware detailliert unter Verwendung der bereitgestellten Formulare; Mitarbeiter wirken bei Fehlersuche/-behebung mit.

Zugangsdaten/Passwörter: Mitgeteilte Passwörter/Zugangsnummern sind vertraulich zu behandeln und vor Missbrauch zu sichern; erforderliche temporäre Admin‑/Remote‑Zugänge sind für den Supporteinsatz bereitzustellen.

Datensicherung: Der Anwender ist für regelmäßige Datensicherungen verantwortlich; insbesondere vor Support‑/Wartungsmaßnahmen ist eine vollständige Datensicherung vorzunehmen und der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG zwecks Problemanalyse vollständig bereitzustellen. Erfolgt keine Bereitstellung, ist die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG nicht zur Mitwirkung verpflichtet.

Abrufpflicht: Der Anwender ruft bereitgestellte Leistungen, Programme und Programmteile selbständig über die von der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG bereitgehaltenen Abrufstellen ab.

Selbsthilfehinweis: Vor Inanspruchnahme der Hotline prüft der Anwender, ob eine Lösung bereits in Handbuch, Schulungsunterlagen oder im Trouble‑Shooting‑Guide bereitsteht.

7. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

Für die vereinbarten Supportleistungen zahlt der Anwender eine monatliche Gebühr gemäß der jeweils gültigen allgemeinen Preisliste zzgl. MwSt. Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn der Vertragslaufzeit für ein Jahr im Voraus und danach jährlich im Voraus; die Leistungen werden erst nach Zahlungseingang für den jeweiligen Abrechnungszeitraum erbracht.

Erweiterung der Clients: Erweitert der Anwender die Anzahl nutzungsberechtigter Clients, erweitert sich der Support‑/Wartungsumfang automatisch; die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG ist berechtigt, die Gebühr gemäß Preisliste ab Nutzungsbeginn in Rechnung zu stellen.

Preisänderungen: Die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres, höchstens einmal je Kalenderjahr, die vertraglich festgelegten Gebühren entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Übersteigt die Erhöhung 10%, kann der Anwender binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Wirksamwerden kündigen.

Zahlungsverzug/Zurückbehaltungsrecht: Bei Verzug ist die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB berechtigt; weitergehende Rechte bleiben unberührt. Der Anwender ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen befugt.

Abgrenzung zu den AGB: Abweichend von den für Warenlieferungen geltenden Zahlungsmodalitäten in den AGB gelten für Supportleistungen ausschließlich die vorstehenden Regelungen.

8. Nutzungsrechte und Schutzrechte Dritter

An überlassenen Programmen/Programmteilen erwirbt der Anwender – soweit nicht anders vereinbart – lediglich ein einfaches Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Programmausführung im Umfang/Beschränkungen der ersetzten Programme/Programmteile. 
Informationen (Hilfetexte, Changelogs etc.), die der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG über Online‑Informationsdienste bereitstellt, darf der Anwender für eigene Zwecke vervielfältigen; Verbreitung ist untersagt. 
Der Anwender informiert die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG unverzüglich über Schutzrechtsberührungen Dritter und überlässt die Rechtsverteidigung auf Kosten des PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AGs diesem. Der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG ist berechtigt, aufgrund Schutzrechtsbehauptungen erforderliche Software‑Änderungen auch bei ausgelieferter/bezahlter Ware vorzunehmen.

9. Gewährleistung für Sach‑ und Rechtsmängel (Supportleistungen)

Gewährleistungsfrist: Ein Jahr.

Rügeobliegenheit: Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach Lieferung/Überlassung anzuzeigen; sonstige Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Für unkörperlich zum Download bereitgestellte Produkte endet die Frist zur Anzeige offensichtlicher Mängel spätestens 12 Wochen nach Bereitstellung im Internet. Anzeige mindestens in Textform unter Verwendung der bereitgestellten Formulare mit nachvollziehbarer Mangelbeschreibung.

Nacherfüllung: Die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Beseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware zu beheben; hierzu kann ein neues Release überlassen oder ohne Zusatzkosten notwendige Änderungen vorgenommen werden; soweit zumutbar, erfolgt die Beseitigung im Rahmen des nächsten Updates.

Mitwirkung/Rückvergütung: Der Anwender unterstützt die Mängelbeseitigung; stellt sich heraus, dass Leistungen nicht infolge einer Pflichtverletzung der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AGs erforderlich wurden, vergütet der Anwender diese und erstattet die entstandenen Kosten auf Basis der jeweils gültigen Stunden‑/Reisekostensätze.

Klarstellung: Die vorstehenden Rüge‑ und Fristenregelungen gelten ausschließlich für Supportleistungen; für Warenlieferungen gelten die Rügefristen gemäß AGB.

10. Haftung

Die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf schuldhafter Pflichtverletzung der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen bzw. beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, mittelbare und Folgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, eine von der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG garantierte Beschaffenheit bezweckt deren Absicherung.

Die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG haftet nicht für Schäden, soweit der Anwender deren Eintritt durch zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm‑ und Datensicherung – hätte verhindern können. Die Regelungen gelten zugunsten der Angestellten/Erfüllungsgehilfen; das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit im Rahmen von Support‑/Wartungsleistungen Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgt, gelten DSGVO und BDSG; die Parteien schließen, sofern erforderlich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

Der Anwender stellt sicher, dass ihm die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung vorliegen und dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) eingehalten werden; die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG erbringt Leistungen ausschließlich zweckgebunden und wahrt Vertraulichkeit.

Für Remote‑Zugriffe der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG sind sichere Zugänge bereitzustellen; Zugriffe werden protokolliert. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.

12. Eigentumsvorbehalt und Abtretung

Die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG behält sich Eigentum an ggf. gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der Software bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor. Mit Eigentumserwerb an Programmträgern erwirbt der Anwender die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
Der Anwender tritt Forderungen aus Weiterveräußerung/Weiterlizenzierung im Voraus an die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG ab; die Ausübung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt.

13. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung bzw. zum vereinbarten Leistungstermin in Kraft und gilt zunächst für ein Jahr; sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich (mindestens Textform) gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

14. Einseitige Anpassung der Bedingungen (mit Kündigungsrecht)

Die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG kann diese Supportbedingungen durch schriftliche Mitteilung ändern; die Änderungen werden binnen eines Monats nach Zugang wirksam.

Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Anwenders, kann dieser binnen eines Monats nach Zugang kündigen; auf dieses Recht wird in der Mitteilung hingewiesen.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort ist der Sitz der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AGs.

Soweit der Anwender Kaufmann ist bzw. seinen Sitz im Ausland hat, ist Gerichtsstand der Sitz der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG; die PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Anwenders zu klagen.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).

16. Kontaktdaten

Support‑Kontakt: Telefon und E‑Mail gemäß den bekanntgegebenen Kontaktdaten der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AGs.

Aktuelle Hotline‑Zeiten und Kommunikationswege werden von der PHYSIOMED ELEKTROMEDIZIN AG laufend bekanntgegeben.

17. Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Supportbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

Sprachliche Gleichbehandlung: Personen‑ und Rollenbezeichnungen (z. B. Anwender, Kunde) gelten in jeder grammatikalischen Form gleichermaßen.