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Useletter 02 ::: 2008: Branchen-News

Was hat der Ärztetag 2008 gebracht?

Probleme sozial benachteiligter Menschen, der ärztliche Nachwuchs und die Praxisgebühr waren nur einige der zentralen Themen des 111. Deutschen Ärztetages in Ulm, der am 23. Mai zu Ende gegangen ist.

Leistungen für Kranke werden schleichend gekürzt und das individuelle Arzt-Patienten-Verhältnis untergraben. Davon seien besonders sozial schwächer gestellte Patienten betroffen. Daher forderten die Delegierten die Bundesregierung auf, "nachhaltige und ausreichende Finanzierungsmodelle für eine zukunftsfeste Gesundheitsversorgung der Bevölkerung vorzulegen". Nach dem Willen des Deutschen Ärztetages soll auch die Praxisgebühr wieder abgeschafft werden. "Die Praxisgebühr hat den bürokratischen Aufwand in den Arztpraxen und Notfallambulanzen sowie bei den Verwaltungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Krankenhäuser und Kassen erheblich erhöht", kritisierten die Delegierten.

Die Teilnehmer forderten darüber hinaus eine Vergütung des Praktischen Jahres. Angesichts des drohenden Ärztemangels sei dies eine motivierende Maßnahme. "Die Studenten im Praktischen Jahr leisten einen wichtigen Beitrag zum Ablauf in der stationären Versorgung."

Eine Absage erteilte der Deutsche Ärztetag hingegen der Lockerung des Werbeverbots für rezeptpflichtige Arzneimittel. Die EU-Kommission hatte einen Entwurf vorgelegt, wonach die Pharmaindustrie die Öffentlichkeit direkt mit objektiven Informationen über ihre Produkte versorgen darf. "Die Industrie verfolgt legitimerweise primär das Ziel, Gewinne zu erzielen. Sie hat im Gegensatz zu Körperschaften öffentlichen Rechts keine Gemeinwohlbindung", stellten die Delegierten klar. Daher sei die pharmazeutische Industrie als Quelle unabhängiger, objektiver und unverzerrter Patienteninformationen ungeeignet. Quelle: Nach Informationen des Deutschen Ärzteblatts.

Leitfaden zu Datenschutz in Praxen aktualisiert

Die neuen Regelungen betreffen in erster Linie die Datenkommunikation, Verarbeitung elektronischer Arztbriefe sowie elektronische Signaturen im Rahmen der ärztlichen Dokumentation.

Vor allem in dem Bereich Datenkommunikation in der Arztpraxis haben sich Änderungen ergeben. "Bisher galt: Praxisrechner, die Patientendaten verwalten, dürfen nicht ans Internet. Dies ist nun nicht mehr zwingend, wenn Provider einen entsprechenden Schutz durch Firewalls garantieren", erklärt Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV. Die Neuerungen betreffen zudem die Regelung für betriebliche Datenschutzbeauftragte, die Verarbeitung elektronischer Dokumente wie Arztbriefe und die ärztliche Dokumentation im Hinblick auf elektronische Signaturen. Änderungen der Leitlinien haben sich darüber hinaus in den Bereichen Fernwartung der EDV und IT-Schutzmaßnahmen ergeben.

Eine Überarbeitung der erstmals 1996 veröffentlichten Richtlinie war notwendig geworden, da in Arztpraxen die elektronische Kommunikation und Speicherung von Patientendaten stetig zugenommen hat. "Wir können die Ärzte nicht in einem rechtsunsicheren Raum mit unzulänglichen Mitteln arbeiten lassen, sondern wollen ihnen Empfehlungen an die Hand geben, damit sie auf berufsrechtlich saubere Art und Weise neue Kommunikationsformen nutzen können." So begründet Dr. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer (BÄK), die von seiner Organisation zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) überarbeiteten "Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung in der Arztpraxis".

Die wichtigsten Neuerungen des Leitfadens sind im Ärzteblatt (Nr. 19 vom 9. Mai) zusammengestellt. Der Leitfaden kann zudem auf den Internetseiten der KBV heruntergeladen werden. Quelle: Nach Informationen der KBV

Erstellung von Gutachten:
Umsatzsteuerpflichtig oder nicht?

Nach wie vor wird kontrovers diskutiert, ob das Erstellen von ärztlichen Gutachten umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Abhilfe verspricht eine Gutachten-Liste der Oberfinanzdirektion Hannover.

In dieser Liste werden Gutachten in umsatzsteuerpflichtige und umsatzsteuerfreie unterteilt. Ärzte können anhand dieser Arbeitshilfe entscheiden, ob sie in der Rechnung für ihre Gutachtertätigkeit die Umsatzsteuer aufschlagen müssen oder nicht. Als Faustregel gilt, dass alle Tätigkeiten, die der Prävention, Diagnose oder Therapie dienen, von der Umsatzsteuer befreit sind. Im Gegensatz dazu muss bei Gutachten, die beispielsweise für den Antrag einer Erwerbsunfähigkeitsrente benötigt werden, Umsatzsteuer gezahlt werden. Denn sie dienen dazu, dass ein Dritter eine Entscheidung fällt, die bei dem Begutachteten eine Rechtswirkung erzeugt.

Die von der Oberfinanzdirektion Hannover zusammengestellte Liste bietet Ärzten einen guten Überblick über diesen komplizierten Bereich des Steuerrechts. Doch auch hier sind nicht alle Fragen endgültig geklärt. In der Liste sind aber die Fälle gekennzeichnet, bei denen sich Zweifel ergeben oder wo derzeit noch Rechtsstreitigkeiten herrschen. Eine weitere Ausnahme stellt die Kleinunternehmerregelung dar. Demnach können grundsätzlich umsatzsteuerpflichtige Gutachten auch steuerfrei sein. Diese Regelung tritt dann in Kraft, wenn die Einnahmen aus Gutachten, Vorträgen etc. im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überschritten haben und wenn sie im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen werden. In diesem Fall muss der Arzt für seine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Quelle: Nach Informationen der Ärzte Zeitung

 

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